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HSI - Arbeit statt Strafe
 

Die Geldstrafe hat im Sanktionskatalog des deutschen Strafrechts einen wichtigen Platz. Bei leichten bis mittelschweren Straftaten kann eine Verurteilung zur Zahlung eines Geldbetrages erfolgen. Der Verurteilte erhält einen Strafbefehl oder ein Urteil. Im Regelfall werden diese Geldstrafen bezahlt. Ist der oder die Verurteilte dazu aufgrund finanzieller Probleme nicht in der Lage, kann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeinnützige Arbeit beantragt werden.

Kümmert sich die betroffene Person jedoch nicht um die Klärung der Angelegenheit, muss sie mit einer Inhaftierung(Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe) rechnen. Die Anzahl der verhängten Tagessätze entspricht dann der Anzahl der zu verbüßenden Hafttage.

Im Projektfeld Arbeit statt Strafe sind Verurteilte, die ihre Geldstrafe nicht zahlen konnten und sich bereit erklärt haben, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten (oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen) die Zielgruppe.

Die Leistungen der BQS GmbH umfassen die Motivierung der Zielgruppe zur Ableistung der gemeinnützigen Arbeit, die passgerechte Vermittlung in gemeinnützige Stellen, die Koordination und Kontrolle der Ableistung, die individuelle Beratung während und bei Bedarf nach Ableistung der gemeinnützigen Arbeit sowie die arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Vermittlungsarbeit arbeitsuchender Klienten.

Die Umsetzung der Arbeit statt Strafe Projekte erfolgt in enger Kooperation und Abstimmungen mit der dafür eingerichteten Clearingstelle bei den Sozialen Diensten der Justiz und der Staatsanwaltschaft Cottbus.

 

 


Geldstrafenschuldner, die nicht in der Lage sind ihre Geldstrafe zu zahlen und diese durch gemeinnützige Arbeit ableisten wollen, können sich telefonisch in unseren HSI-Büros melden.

Die gemeinnützige Arbeit wird am Wohnort organisiert.
 
 

 


HSI-Büros:

Döbern

Finsterwalde


035600 - 230 265

03531 - 501 236

 

 


Montag bis Donnerstag   08.00 - 15.00 Uhr,     Freitag   08.00 - 14.00 Uhr
 
 
 
 
Das Projekt wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg zur Förderung der Maßnahme des Ministeriums der Justitz (MDJ) im Rahmen des Programms "Haftvermeidung durch soziale Integration" (HSI).
 
 
 

  Büro - Haftvermeidung
   Döbern        035600-230 265
   Finsterwalde 03531-501236

 
 
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   Tel.:            035695 - 976 931

 
 

 

         
   
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