Die Geldstrafe hat
im Sanktionskatalog des deutschen Strafrechts einen wichtigen Platz.
Bei leichten bis mittelschweren Straftaten kann eine Verurteilung
zur Zahlung eines Geldbetrages erfolgen. Der Verurteilte erhält
einen Strafbefehl oder ein Urteil. Im Regelfall werden diese Geldstrafen
bezahlt. Ist der oder die Verurteilte dazu aufgrund finanzieller
Probleme nicht in der Lage, kann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
gemeinnützige Arbeit beantragt werden.
Kümmert sich die betroffene Person jedoch
nicht um die Klärung der Angelegenheit, muss sie mit einer
Inhaftierung(Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe) rechnen. Die
Anzahl der verhängten Tagessätze entspricht dann der Anzahl
der zu verbüßenden Hafttage.
Im Projektfeld Arbeit statt Strafe sind Verurteilte, die ihre
Geldstrafe nicht zahlen konnten und sich bereit erklärt haben,
zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit
zu leisten (oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen) die Zielgruppe.
Die Leistungen der BQS GmbH umfassen die Motivierung der Zielgruppe
zur Ableistung der gemeinnützigen Arbeit, die passgerechte
Vermittlung in gemeinnützige Stellen, die Koordination und
Kontrolle der Ableistung, die individuelle Beratung während
und bei Bedarf nach Ableistung der gemeinnützigen Arbeit sowie
die arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Vermittlungsarbeit arbeitsuchender
Klienten.
Die Umsetzung der Arbeit statt Strafe Projekte erfolgt in enger
Kooperation und Abstimmungen mit der dafür eingerichteten Clearingstelle
bei den Sozialen Diensten der Justiz und der Staatsanwaltschaft
Cottbus. |