Beschäftigungs-, Qualifizierungs-
und Strukturfördergesell-
schaft mbH Döbern
Beschäftigung mit Qualität und Sozialengagement
Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) - Arbeit statt Strafe
Landgerichtsbezirk Potsdam

Die Geldstrafe hat im Sanktionskatalog des deutschen Strafrechts einen wichtigen Platz. Bei leichten bis mittelschweren Straftaten kann eine Verurteilung zur Zahlung eines Geldbetrages erfolgen. Der Verurteilte erhält einen Strafbefehl oder ein Urteil. Im Regelfall werden diese Geldstrafen bezahlt. Ist der oder die Verurteilte dazu aufgrund finanzieller Probleme nicht in der Lage, kann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeinnützige Arbeit beantragt werden.

Kümmert sich die betroffene Person jedoch nicht um die Klärung der Angelegenheit, muss sie mit einer Inhaftierung (Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe) rechnen. Die Anzahl der verhängten Tagessätze entspricht dann der Anzahl der zu verbüßenden Hafttage.

Ziel des Projektes ist es, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Uneinbringliche Geldstrafen können durch die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit getilgt werden.

Im Projektfeld Arbeit statt Strafe sind Verurteilte, die ihre Geldstrafe nicht zahlen konnten und sich bereit erklärt haben, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten (oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen) die Zielgruppe.

Die Leistungen der BQS GmbH umfassen die Motivierung der Zielgruppe zur Ableistung der gemeinnützigen Arbeit, die passgerechte Vermittlung in gemeinnützige Stellen, die Koordination und Kontrolle der Ableistung, die individuelle Beratung während und bei Bedarf nach Ableistung der gemeinnützigen Arbeit sowie die arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Vermittlungsarbeit arbeitsuchender Klienten.

Die Umsetzung der Arbeit statt Strafe Projekte erfolgt in enger Kooperation und Abstimmungen mit der dafür eingerichteten Clearingstelle bei den Sozialen Diensten der Justiz und der Staatsanwaltschaft Potsdam.

Wir helfen bei:

  • der Klärung der finanziellen Situation
  • einem Ratenantrag
  • einem Antrag auf freie Arbeit
  • der Suche nach einer geeigneten Beschäftigungsstelle (z. B. Vereine, Kirchen, Gemeinden)
  • einem Antrag auf Stundung
  • der Lösung individueller Probleme zur Vermeidung zukünftiger Straffälligkeiten
  • der Vermittlung in Beschäftigung und Arbeit
  • der Vermittlung weiterer Hilfsangebote von Behörden, Schuldnerberatungsstellen, öffentliche, karitative und freie Träger etc.
  • Geldstrafenschuldner, die nicht in der Lage sind ihre Geldstrafe zu zahlen und diese durch gemeinnützige Arbeit ableisten wollen, können sich telefonisch in unseren HSI-Büros melden.
    Die gemeinnützige Arbeit wird am Wohnort organisiert.

    Zuständigkeit für den Landgerichtsbezirks Potsdam

    Informationen

    Sprechzeiten:
    nur nach telefonischer Anmeldung

    Postanschrift:
    BQS GmbH Döbern
    Charlottenstraße 11
    03149 Forst (Lausitz)

    Ansprechpartner HSI-Potsdam

    Ina Ochelka

    Mobil:
    E-Mail:
    0151 6194 5619
    i.ochelka@bqs-gmbh-doebern.de

    Hanna Ochelka

    Mobil:
    E-Mail:
    0151 6195 2062
    h.ochelka@bqs-gmbh-doebern.de

    Schriftverkehr bitte grundsätzlich an die Postanschrift Forst richten.

    Büro Forst:
    Charlottenstr. 11
    03149 Forst (Lausitz)

    Büro Potsdam:
    Möbelhof 5
    14478 Potsdam

    Netzwerk HSI

    Seit dem Jahr 2002 setzt ein TrägerNetzwerk im Land Brandenburg Maßnahmen der sozialen (Re-)Integration von Haftentlassen, zur Entlassung anstehender Inhaftierten und haftgefährdeter Menschen um. In den drei Projektfelder Anlauf- und Beratungsstellen, Arbeit statt Strafe sowie Ambulante, soziale und berufsorientierende Angebote unterstützen die HSI Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Vielzahl von lokalen und regionalen Kooperationspartnern die jeweiligen Zielgruppen.